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Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten und findet nach einigen frei vereinbarten Probesitzungen an einem regelmäßigen Termin einmal wöchentlich statt.

Wichtigste Grundlage ist die Schweigepflicht, wobei personen- und behandlungsbezogene Daten die auf der Versichertenkarte gespeichert sind an die Krankenkasse für die Bewilligung der Therapie weitergeleitet werden müssen. Für jeden weiteren Einbezug von professionellen Helfern ist gesonderte schriftliche Schweigepflichtentbindung notwendig.

Die Behandlung erfolgt nach tiefenpsychologisch und bindungstheoretisch fundierten Grundsätzen. Bedeutsame Bezugspersonen des Patienten (meist die Eltern)  werden nach Absprache einbezogen. Dies gilt besonders für die Psychotherapie bei Klein- und Kleinstkindern, wobei zwangsläufig überwiegend indirekte und sprachungebundene Behandlungstechniken eingesetzt werden.

In den Probesitzungen werden vor allem die Behandlungsziele besprochen sowie die Art und Weise der Behandlung genau erklärt und es erfolgt auch eine ausführliche Beratung zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten.